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„Kein Bedarf“ für bedeckende Badeanzüge? - Brief an den Berliner Innensenator Körting
25.06.09
Von:  N.A.

Kategorie: POLITIK, BERLIN

Sehr geehrter Herr Dr. Körting,

 

wie ich aus der „Berliner Morgenpost“ erfahre, haben Sie sich entschlossen, die bedeckenden Badeanzüge für drei Stunden wöchentlich in einem der 63 öffentlichen Berliner Bäder zuzulassen. Damit sind Sie nach einem Jahr Arbeit an der Zulassung der bedeckenden Bademoden hinter den Aus- gangspunkt zurückgekehrt.

 

 

Beginnen wir bei der gesetzlichen Grundlage:

Gemäß § 3 I 2 BBBG haben die Berliner Bäder Betriebe die Aufgabe, Schwimmbäder zu unterhalten, die der sportlichen Betätigung, Erholung und Entspannung der Angehörigen sämtlicher Bevölkerungsgruppen dienen. Dies selbstverständlich unter Befolgung der Hausordnung, wonach in den Schwimmbädern von allen Badegästen Badebekleidung zu tragen ist (außer natürlich bei den zur Zeit 11 wöchentlichen FKK-Hallenstunden).

 

Nun bedarf Ungleichbehandlung oder Diskriminierung eines sachlichen Grundes, soll sie verhältnismäßig und damit zulässig sein. Diese sachlichen Gründe versuchen wir seit langer Zeit herauszufinden. Ich zitiere Herrn Dr. Lipinsky, der bei der Fachvorführung abschließend sagte: „Ein Problem kann bestehen: Die Reaktion der anderen Badegäste. Aber dafür müssen wir Lösungen finden“. Alle anderen Probleme waren aus dem Weg geräumt. Das Resultat der Überlegungen im Vorstand nach Konsultation der der Präsentation beiwohnenden Schwimmbadleiter und der Gleichstellungsbeauftragten der BBB war demnach eine vollständige Freigabe für alle Berliner Bäder.

 

Sie grenzen nun wegen aufgebrachter Individuen eine Bevölkerungsgruppe aus, anstatt sie einzuladen, am unter anderem von ihren Steuern finanzierten Sport- und Erholungsangebot des Staates, in dem sie leben, teilzunehmen.

 

Ein konstruktiver Austausch hat leider nach dem Rückzieher vom Dezember nicht mehr stattgefunden. Sämtliche Angebote meinerseits wurden mit Hinweis auf die laufende Testphase nicht wahrgenommen. Dass Sie selbst die Entscheidung über die Geeignetheit der Badeanzüge ursprünglich an den Vorstand der BBB delegiert hatten, ist wohl ebenfalls hinfällig.

 

Unter einem Königsweg, wie es Dr. Lipinsky so schön sagte, versteht man gemeinhin den Kompromiss, nicht das Dekret. Diesen Weg haben Sie sich jedoch entschlossen zu verlassen, und dafür muss es gute Gründe geben.

 

Ich trage die vorgebrachten „Argumente“ zusammen und suche den Beleg, der Ihre Entscheidung rechtfertigt, da mir leider keine weiteren Informationen als eben die aus den Medien vorliegen.

 

INTEGRATION:

„Verhüllte Frauen nehmen nicht mehr an den Errungenschaften der Menschlichkeit teil (sic!). Sie dürfen ihren Körper nicht erfahren, nicht schwimmen, nicht turnen, nicht am Biologieunterricht teilnehmen, werden ihrer Sexualität beraubt…Es ist ein unglaubliches Gefühl für diejenigen Frauen, die dann Schwimmen gelernt haben - plötzlich können sie eine Naturgewalt beherrschen. Eine Frau, die im Wasser nicht ertrinkt, kann sich auch in einer Krise über Wasser halten: Die Redewendung "Sich über Wasser halten können" hat in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung. Dazu muss man etwas können und wenn den Frauen verboten wird, etwas zu können, will man sie weiter in der Abhängigkeit halten.“

 

Necla Kelek

 

 

Die Fahne nach dem Wind zu hängen ist keine geeignete Politik, um effektiv für eine Integration von Minderheiten zu werben. Dass mir dies vorgeworfen wird, verärgert mich zwar, soll aber den Sinn und Zweck von DRESSED TO SWIM nicht verwässern: Es gibt in Deutschland keine allgemeine Kleiderordnung, weder auf der Straße noch im Schwimmbad. Daher bieten wir denjenigen bedeckten Menschen Badekleidung an, die Wert auf Sicherheit, Funktionalität und Hygiene beim Sport legen.

 

Wie, bitte, sonst sollen bedeckte Musliminnen und alle anderen Menschen, die ein Bedürfnis nach mehr Bekleidung als dem etablierten Badeanzug oder Bikini haben, die Berliner Bäder nutzen? Daneben sind körperliche Unversehrtheit und Wohlgestaltetheit nicht jedem gegeben, das Recht, die Bäder ordnungsgemäß zu nutzen, hingegen schon.

 

HYGIENE:

Gibt es unter bedeckten Frauen tatsächlich mehr Schmutzfinken als unter den Badegästen in gewöhnlicher Badebekleidung? Wie lange müssen wir uns diese Diffamierungen als „unsauber“ oder „unhygienisch“ denn bitte noch anhören? Ich behaupte: weniger Sonnenöl kann ein Mensch gar nicht ins Wasser eintragen als mit einem Ganzkörperbadeanzug mit LSF 50+.

 

SICHERHEIT:

Auch die vielen Badeunfälle, über die allsommerlich berichtet wird, beinhalten wirklich außerordentlich hohe Zahlen von Frauen in bedeckenden Badeanzügen. Aber Gott sei Dank können diese ja dann von Profis wie den australischen Rettungsschwimmerinnen im Burkini™- Badeanzug oder Spitzensportlerinnen wie der bahrainischen Olympionikin im Hijood™ gerettet werden. Falls ihnen nicht die deutschen Wettbewerberinnen im Ganzkörperanzug von Speedo™ zuvor kommen.

Ernsthaft gesprochen verhindern Sie durch die Rücknahme der Zulassung, dass Mütter mit ihren Kindern ganz selbstverständlich ins Schwimmbad gehen und ihnen dort die Angst vor dem Wasser nehmen, sie dort im familiären Rahmen auf den Schwimmunterricht vorbereiten.

Es steigert die Sicherheit der betroffenen Kinder bestimmt nicht, die aufgrund Ihrer Entscheidung nur die Ausgrenzung ihrer Mütter erfahren, nicht aber die Akzeptanz ihrer Eigenheiten in einem pluralistischen, demokratischen Staat.

 

AKZEPTANZ UND BEDARF:

Die Frauenschwimmzeiten in Kreuzberg sind geeignet für Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner. Entgegen landläufiger Meinung ist die extrem heterogene Gruppe der bedeckten Musliminnen nicht einer dieser Gruppen zuzuordnen. Den Bedarf für die Zulassung aus den Zahlen der bedeckten Besucherinnen ableiten zu wollen, ist daher nicht gerechtfertigt. Auch dass man die uneinheitliche Verbreitung der Schwimmzeiten den Medien überlassen hat, anstatt eine einfache und klare Mitteilung auf der Homepage der BBB zu veröffentlichen, spricht nicht dafür, dass man ernsthaft den Bedarf messen wollte. Die zitierten Aussagen von Herrn Oloew als Sprecher der BBB: „Bisher kam keine einzige muslimische Frau, es besteht offenbar kein Bedarf. Die muslimischen Frauen in Berlin sind schon weiter.“, sind falsch und sagen genau was?, ja: Bedeckte Frauen sind nicht besonders weit. Ich denke, da reicht keine Broschüre „Mit Kopftuch außen vor“. Taten, nicht Worte, sind vom Senat gefragt, wenn Frauen derart haltlos diskriminiert werden.

 

Die beiliegenden 200 Meinungen für die Zulassung von bedeckenden Badeanzügen in den Berliner Schwimmbädern sind keinesfalls repräsentativ, aber sie mögen Ihnen einen ersten Eindruck davon verschaffen, dass für die Badeanzüge und die entsprechende Nutzungsmöglichkeit in den öffentlichen Bädern sehr wohl Bedarf besteht.

 

Dass in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bereits mehrere Schülerinnen wegen der nunmehr erhältlichen bedeckenden und gleichzeitig funktionalen Badebekleidung am Schulschwimmen teilnehmen, braucht Sie als Aufsichtsratvorsitzenden der BBB natürlich nicht unbedingt zu interessieren. Ich informiere Sie hiermit dennoch.

 

POLITIK:

Die Politisierung von Badekleidung ist absurd. Ein bedeckender Badeanzug ist ebenso wenig ein Ausdruck politischer Gesinnung wie es ein String-Bikini ist. Von links bis rechts und völlig unpolitisch finden Sie in beiden Bekleidungsstilen das komplette Spektrum versammelt. Den interessierten Frauen die Benutzung öffentlicher Bäder versagen zu wollen, weil sie ihre Körper dabei nicht zur Schau stellen wollen und daher geeignete Schwimmbekleidung tragen, ist Bevormundung und einer der Selbstbestimmung des Einzelnen als Ausdruck der Grundrechte verpflichteten Demokratie nicht würdig.

 

Ich hoffe, dass Ihnen die obigen Abschnitte zeigen, dass es keinen hinreichenden Grund für die Ausgrenzung der Trägerinnen von bedeckender Bademode gibt. Ich bitte um direkte Reaktion, ausnahmsweise vielleicht sogar vor einer Information der Medien, um wieder zum Königsweg zurückzukehren. Ich sage erneut meine Bereitschaft zur umfassenden Information und Kooperation zu, und bitte dies nicht mehr leichtfertig als „Geschäftsidee“ abzutun. Eine Kopie dieses Briefes geht an Dr. Lipinsky. Sollten Sie Quellen zu den jeweiligen Zitaten benötigen, kann ich diese umgehend zur Verfügung stellen.

 

Abschließend noch zwei Juristen, die Ihnen die Untragbarkeit Ihrer Entscheidung vielleicht am ehesten näher bringen können:

 

Wenn kein objektivierbarer Grund wie Hygiene für ein Badeverbot für (also gegen) Unnackte feststellbar ist, verliert es seine Daseinsberechtigung. Schließlich trifft ein derartiges Verbot Muslime bei Weitem stärker, als ein Nicht-Verbot die Nicht-Muslims treffen würde…Oder wie soll Integration – wenn wir sie denn wollen - zustande kommen, wenn nicht durch (Bade)Kontakt?

 

Prof. Dr. Gabriel Toggenburg, Europäische Akademie Bozen

 

 

„Integration ist nach meiner festen Überzeugung eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben der kommenden Jahre – und der Sport bietet ein geradezu ideales Mittel, Integration zu fördern. Bekanntlich kennt Sport keine Grenzen, spricht Sport alle Sprachen.“

 

Bundesminister a.D. Dr. Otto Schily

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

N. A.

 

 

www.DRESSED-TO-SWIM.de

office@dressed-to-swim.de

 




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